IBAN bei wiederkehrenden Zahlungen: Was Unternehmen beachten sollten
Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen per SEPA-Lastschrift benötigen Unternehmen ein gültiges Mandat sowie eine eigene Gläubiger-Identifikationsnummer. Eine einmal validierte IBAN bleibt dabei nicht automatisch dauerhaft korrekt.
Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen – etwa Abonnements oder Mitgliedsbeiträge – nutzen Unternehmen häufig die SEPA-Lastschrift. Voraussetzung dafür sind eine eigene Gläubiger-Identifikationsnummer (siehe der eigene SEPA-Ratgeber „Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?") und ein vom jeweiligen Zahler erteiltes, gültiges Mandat.
Eine einmal formal validierte IBAN bleibt dabei nicht automatisch dauerhaft korrekt: Kontoinhaber können ihr Konto wechseln, ohne dass das Unternehmen unmittelbar davon erfährt. Eine erneute Zahlung auf eine nicht mehr aktive IBAN wird in der Regel von der Bank des Zahlungsempfängers zurückgewiesen, verursacht aber unter Umständen zusätzlichen Aufwand.
Bei einer Bankfusion des Zahler-Instituts kann sich außerdem die im Datenbestand hinterlegte Bankbezeichnung ändern, auch wenn die IBAN selbst zunächst unverändert bleibt (siehe der eigene Ratgeber „Was passiert mit IBAN und BIC bei Bankfusionen?") – das betrifft die Anzeige, nicht zwingend die Gültigkeit der wiederkehrenden Zahlung.
Passende Tools
- IBAN-Rechner – Kostenloser IBAN-Rechner: IBAN prüfen, aus BLZ und Kontonummer berechnen, Bank per BIC-Suche finden.
Häufige Fragen
Nicht zwangsläufig. Kontoinhaber können ihr Konto wechseln, ohne dass dies automatisch bekannt wird.
Quellen
European Payments Council (EPC), SEPA-Rulebooks.