Gläubiger-Identifikationsnummer auf Rechnungen: Wozu dient sie?
Die auf einer Rechnung angegebene Gläubiger-Identifikationsnummer identifiziert das rechnungsstellende Unternehmen als SEPA-Lastschrift-Zahlungsempfänger. Sie allein berechtigt nicht zum Lastschrifteinzug – dafür ist zusätzlich ein gültiges Mandat erforderlich.
Wird auf einer Rechnung eine Gläubiger-Identifikationsnummer angegeben, weist das darauf hin, dass das rechnungsstellende Unternehmen als Zahlungsempfänger für SEPA-Lastschriften registriert ist (siehe der eigene SEPA-Ratgeber „Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?").
Wichtig zur Einordnung: Allein die Angabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer auf einer Rechnung berechtigt das Unternehmen nicht dazu, den Rechnungsbetrag per Lastschrift einzuziehen. Dafür ist zusätzlich ein vom Rechnungsempfänger erteiltes, gültiges SEPA-Lastschriftmandat erforderlich – ohne ein solches Mandat findet kein automatischer Einzug statt.
Wird auf einer Rechnung neben der Gläubiger-Identifikationsnummer auch eine Mandatsreferenz genannt, verweist diese auf ein konkretes, bereits erteiltes Mandat (siehe der eigene SEPA-Ratgeber „Was ist die Mandatsreferenz?") – auch das ersetzt jedoch nicht die eigene Prüfung, ob ein Mandat tatsächlich erteilt wurde.
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Häufige Fragen
Nein. Zusätzlich zur Gläubiger-ID ist stets ein vom Zahler erteiltes, gültiges SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.
Quellen
European Payments Council (EPC), SEPA-Rulebooks.