Muss die IBAN auf einer Rechnung stehen?
Ob und in welcher Form eine IBAN als Rechnungsangabe erforderlich ist, richtet sich nach steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben, die dieser Ratgeber nicht abschließend aufzählt. Üblich ist die Angabe zur Zahlungsabwicklung, unabhängig von einer eigenständigen steuerrechtlichen Pflichtangabe.
Ob eine IBAN zwingend auf einer Rechnung angegeben werden muss, hängt von steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben ab, die je nach Unternehmensform, Rechnungsart und Land unterschiedlich ausfallen können. Dieser Ratgeber zählt diese Vorgaben bewusst nicht abschließend auf, da eine vollständige, rechtssichere Aufzählung eine individuelle steuerrechtliche Prüfung erfordert.
Unabhängig von einer eigenständigen steuerrechtlichen Pflicht ist die Angabe der IBAN in der Praxis üblich, weil sie dem Rechnungsempfänger die Zahlung per Überweisung ermöglicht. Sie steht damit in der Regel neben den eigentlichen steuerrechtlichen Pflichtangaben einer Rechnung.
Für eine verbindliche Einschätzung, welche Angaben eine konkrete Rechnung nach den für das jeweilige Unternehmen geltenden Vorschriften enthalten muss, ist eine Steuerberatung oder die zuständige Fachliteratur maßgeblich – dieser Ratgeber ersetzt das nicht.
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Häufige Fragen
Das hängt von den im Einzelfall geltenden steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben ab und wird hier nicht pauschal beantwortet. In der Praxis ist die Angabe zur Zahlungsabwicklung aber üblich.
Quellen
SOURCE VERIFICATION REQUIRED: konkrete steuerrechtliche Pflichtangaben-Norm in dieser Sitzung nicht primärquellenseitig verifiziert. Hinweis: kein Ersatz für individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.