IBAN-Rechner

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für den öffentlichen Bereich von IBAN-Rechner (Rechner, Wissensportal, API-/Widget-Dokumentation, Glossar, FAQ) unter dieser Domain. Der passwortgeschützte Redaktionsbereich (/admin) ist ein internes Werkzeug für Betreiber und nicht Gegenstand dieser Erklärung.

⚠️ Selbstbewertung, keine geprüfte Konformitätserklärung
Die Angaben unten beruhen auf einer eigenen technischen Durchsicht (Code-Review, automatisierte Prüfung von Kontrastwerten, Tastatur- und Screenreader-Baum-Analyse). Es hat kein Test mit echter Sprachausgabe (NVDA/JAWS/VoiceOver) und keine externe Zertifizierung stattgefunden. Vor einer rechtsverbindlichen Veröffentlichung sollte diese Erklärung fachlich geprüft werden.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) bzw. EN 301 549 in der Ausrichtung an den Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. „Teilweise“ heißt hier konkret: Ein Großteil der zentralen Kriterien ist umgesetzt und technisch nachprüfbar (siehe unten), eine vollständige Prüfung aller Erfolgskriterien mit allen Kombinationen aus Hilfsmitteln und Inhalten hat aber nicht stattgefunden.

Was bereits umgesetzt ist

Bekannte, noch nicht barrierefreie Inhalte

Sollte einer dieser Punkte tatsächlich eine unangemessene Belastung im Sinne des BFSG darstellen, wäre dies gesondert zu begründen und zeitlich zu befristen — das ist hier bewusst nicht behauptet, sondern als offene Prüflücke benannt.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 2. August 2026 im Rahmen einer internen technischen Durchsicht erstellt (Selbstbewertung anhand von Code-Review, automatisierter Kontrastberechnung und Tastatur-/Accessibility-Baum-Prüfung, siehe oben). Sie wird bei wesentlichen Änderungen an der Website aktualisiert.

Barrieren melden — Feedback-Mechanismus

Wenn dir beim Nutzen dieser Website eine Barriere begegnet, melde sie bitte formlos:

E-Mail: [E-Mail-Adresse, siehe Impressum]
Wir bemühen uns um eine Rückmeldung innerhalb angemessener Frist.

Schlichtungsverfahren

Betreiberhinweis (vor Veröffentlichung zu ergänzen): Nach § 16 BFSG kann bei anhaltenden, nicht zufriedenstellend gelösten Barrieren die zuständige Schlichtungsstelle angerufen werden. Name und Kontaktdaten der zuständigen Stelle hängen vom Sitz des Betreibers ab und sollten vor Veröffentlichung rechtlich verifiziert werden, statt hier vorsorglich falsch benannt zu werden.

Siehe auch: Impressum · Datenschutz · Garantie