IBAN-Rechner

Wann benötigt man noch einen BIC?

Innerhalb des SEPA-Raums ist die zusätzliche BIC-Angabe für die meisten Überweisungen und Lastschriften nicht mehr erforderlich. Außerhalb dieses Anwendungsbereichs, etwa bei Überweisungen in Drittländer, wird er weiterhin benötigt.

Für die von der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 erfassten SEPA-Überweisungen und -Lastschriften dürfen Zahlungsdienstleister ihre Zahlungsdienstnutzer seit Ablauf der einschlägigen Übergangsfristen grundsätzlich nicht mehr zusätzlich zur Angabe des BIC verpflichten – die IBAN allein genügt, die Bank lässt sich aus der enthaltenen Bankleitzahl bereits eindeutig ableiten (siehe der Grundlagen-Ratgeber „Unterschied zwischen IBAN und BIC"). Außerhalb dieses Anwendungsbereichs wird der BIC weiterhin regelmäßig benötigt: bei Überweisungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums, bei bestimmten internationalen Zahlungsverfahren, oder wenn eine empfangende Bank ihn zusätzlich zur eigenen Kontrolle verlangt. Praktischer Hinweis: Der BIC ist durch diese rechtliche Erleichterung nicht technisch abgeschafft – er bleibt als international eindeutige Bankkennung bestehen und wird in den genannten Fällen weiterhin aktiv verwendet.

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Häufige Fragen

Nein. Innerhalb des SEPA-Anwendungsbereichs ist er meist nicht mehr zusätzlich erforderlich, bleibt aber für Zahlungen außerhalb dieses Bereichs relevant.

Quellen

Verordnung (EU) Nr. 260/2012, Art. 5 Abs. 7.

Autor bzw. fachlich Verantwortlicher: IBAN-Rechner Redaktion

Veröffentlicht am: 2026-08-02

Zuletzt fachlich geprüft am: 2026-08-02