SDD Core und SDD B2B im Vergleich
SDD Core und SDD B2B sind zwei eigenständige SEPA-Lastschriftverfahren mit unterschiedlichem Zahlerkreis, unterschiedlicher Mandatsprüfung und unterschiedlichem Erstattungsrecht.
| Zahlerkreis SDD Core | Verbraucher + Unternehmen |
|---|---|
| Zahlerkreis SDD B2B | ausschließlich Unternehmen |
| Bankseitige Mandatsprüfung vor jeder Abbuchung | nur bei SDD B2B verpflichtend |
SDD Core und SDD B2B sind zwei eigenständige, jeweils im eigenen EPC-Rulebook geregelte SEPA-Lastschriftverfahren. Sie unterscheiden sich in drei zentralen Punkten:
Erstens der zulässige Zahlerkreis: SDD Core steht Verbrauchern und Unternehmen offen, SDD B2B ausschließlich Unternehmen. Zweitens die Mandatsprüfung: Bei SDD B2B muss die Bank des Zahlers das Mandat vor jeder einzelnen Abbuchung prüfen, bei SDD Core ist dies nicht vorgeschrieben. Drittens das Erstattungsrecht: Nur SDD Core kennt das bedingungslose, achtwöchige Erstattungsrecht nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Verordnung (EU) Nr. 260/2012.
Für die Praxis folgt daraus: Welches Verfahren im konkreten Fall zur Anwendung kommt, richtet sich nach der vertraglichen und mandatsseitigen Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsempfänger – dieser Rechner selbst führt keine Lastschriften aus und trifft keine Aussage darüber, welches Verfahren bei einer konkreten Zahlung verwendet wurde.
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Häufige Fragen
SDD Core – nur hier besteht das bedingungslose, achtwöchige Erstattungsrecht.
Quellen
Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung), EUR-Lex. European Payments Council (EPC), SEPA-Rulebooks (Scheme-Regelwerk, jeweils gültige Fassung beim EPC).