Erstattungsrecht bei der SEPA-Lastschrift
Bei der SEPA-Basislastschrift (SDD Core) besteht ein bedingungsloses, achtwöchiges Erstattungsrecht des Zahlers ab Belastungsdatum. Bei der SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B) gilt dieses Recht ausdrücklich nicht.
| Frist (SDD Core) | 8 Wochen ab Belastungsdatum |
|---|---|
| Voraussetzung | autorisierte Lastschrift, keine Begründung nötig |
Für autorisierte SEPA-Basislastschriften (SDD Core) sieht Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 ein bedingungsloses Erstattungsrecht des Zahlers vor: Innerhalb von acht Wochen ab dem Belastungsdatum kann der Zahler die Erstattung des vollen Betrags von seiner Bank verlangen, ohne dass es einer Begründung bedarf.
Dieses bedingungslose Recht gilt ausdrücklich nicht für die SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B) – dort erfolgt stattdessen eine bankseitige Mandatsprüfung vor jeder Abbuchung (siehe der eigene Ratgeber „Was ist die SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B)?").
Wichtig zur Einordnung: Diese Aussage betrifft ausschließlich autorisierte, also vom Zahler durch ein gültiges Mandat gedeckte Lastschriften. Für nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Zahlungen können andere, hier nicht behandelte Regelungen der Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366) einschlägig sein. Für eine Einschätzung des konkreten Einzelfalls ist stets die eigene Bank oder eine rechtliche Beratung maßgeblich – dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Nein. Dieses bedingungslose Erstattungsrecht ist ausdrücklich auf SDD Core beschränkt.
Nein, bei SDD Core ist die Erstattung innerhalb der Achtwochenfrist für autorisierte Lastschriften bedingungslos, also ohne Begründung möglich.
Quellen
Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung), EUR-Lex. Art. 5 Abs. 3 Buchst. d. Hinweis: kein Ersatz für individuelle Rechtsberatung.