Unterschied zwischen IBAN und BIC
Die IBAN identifiziert ein einzelnes Konto, der BIC identifiziert eine Bank. Innerhalb des SEPA-Zahlungsverkehrs reicht heute in der Regel die IBAN allein aus, bei Zahlungen außerhalb Europas wird häufig zusätzlich der BIC benötigt.
IBAN und BIC beschreiben zwei unterschiedliche Dinge und schließen sich nicht gegenseitig aus: Die IBAN bezeichnet ein konkretes Konto bei einer bestimmten Bank, der BIC (Bank Identifier Code, auch als SWIFT-Code bekannt) bezeichnet ausschließlich die Bank selbst – unabhängig vom einzelnen Konto.
Für die von der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 erfassten SEPA-Überweisungen und -Lastschriften dürfen Zahlungsdienstleister ihre Zahlungsdienstnutzer seit Ablauf der jeweils einschlägigen Übergangsfristen grundsätzlich nicht mehr zusätzlich zur Angabe des BIC verpflichten (Art. 5 Abs. 7) – die Bank lässt sich aus der in der IBAN enthaltenen Bankleitzahl bereits eindeutig ableiten. Der BIC ist dadurch nicht technisch abgeschafft. Er dient weiterhin der internationalen Identifizierung eines Zahlungsdienstleisters; bei den von der Verordnung erfassten Zahlungen darf seine zusätzliche Angabe durch den Zahlungsdienstnutzer nach Ablauf der einschlägigen Übergangsfristen jedoch grundsätzlich nicht mehr verlangt werden. Bei Überweisungen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung, etwa in Drittländer, wird der BIC dagegen häufig weiterhin benötigt, da dort andere Zahlungsverkehrssysteme gelten.
Mehr zum Aufbau und zur Funktion des BIC selbst beschreibt der eigene Wissensbereich zu Bankleitzahl und BIC.
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Häufige Fragen
Bei den von der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 erfassten Zahlungen dürfen Zahlungsdienstleister ihre Zahlungsdienstnutzer seit Ablauf der einschlägigen Übergangsfristen grundsätzlich nicht mehr zusätzlich zur Angabe des BIC verpflichten. Für eine SEPA-Überweisung genügt dem Zahlungsdienstnutzer daher grundsätzlich die IBAN. Der BIC ist dadurch nicht technisch abgeschafft.
Quellen
Verordnung (EU) Nr. 260/2012, Art. 5 Abs. 7.